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Förderungen für Biomasse­heizungen in Österreich

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Bundesförderungen für Biomasseheizungen in Österreich

Förderungen vom Staat für den Umstieg auf Biomasse:
Jetzt ⌀ 75 % Zuschuss erhalten

Sie überlegen, Ihr Eigenheim oder Gewerbe mittels Biomasse zu beheizen und sich beispielsweise eine effiziente Pelletheizung anzuschaffen?
Jetzt Kessel tauschen und durch hohe Förderungen für Heizungen von Bund und Land nur gut 1/4 selbst bezahlen!

Beim Umstieg von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle/Koks- Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf eine umweltfreundliche Biomasseheizung können Sie in der Regel mit umfangreicher finanzieller Unterstützung von Bund und Land rechnen. Hier erfahren Sie auf einen Blick, welche Fördersummen Sie erwarten können sowie eine Linksammlung zu weiterführenden Informationen.

NEU: Ab sofort wird vom Bund auch der Austausch einer mind. 15 Jahre alten Biomasseheizung mit bis zu 5.000 € gefördert!

Sie haben einen noch nicht genehmigten Förderantrag?
Gute Nachrichten: Sie profitieren automatisch vom neuen, besseren Förderprogramm, ohne einen zusätzlichen Antrag stellen zu müssen!

Zu den Landesförderungen Zum Förderflyer

NEU: Bis zu € 5.000,- Förderung für den Tausch einer alten Biomasseheizung

Wer im privaten Wohnbereich ein über 15 Jahre altes Biomasse-Heizsystem erneuert, erhält bis zu 5.000 Euro Förderung.

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Tipp: € 2.000,- Steuerbegünstigung mit der Öko‑Sonderausgabenpauschale

Der Heizkesseltausch kann ab 2022 zusätzlich zur Biomasseförderung bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Über fünf Jahre verteilt können die Kosten als Sonderausgaben in Form der „Öko‑Sonderausgabenpauschale“ mit 400 Euro pro Jahr bei Heizkesseltausch (gesamt € 2.000,-) steuermindernd geltend gemacht werden.

So kommen Sie zu Ihrer Biomasseheizungs-Förderung

Idealer Ablauf: Antragsstellung & Abwicklung Förderung

Förderungen vom Bund für Biomasseheizungen

Hargassner erfüllt mit allen Biomasseheizungen und thermischen Solarkollektoren ohne Probleme die erforderlichen Richtlinien.
Beim Umstieg auf ein nachhaltiges Biomasse-Heizsystem im Ein- / Zweifamilienhaus können Sie mit folgenden maximalen Förderpauschalen rechnen:

Umstieg auf Pellet-/Hackgutheizung

Bundesförderung für eine Pellet-/Hackgutheizung

Beim Umstieg von einer alten, fossilen Heizung auf eine nachhaltige Pellet- oder Hackschnitzelheizung unterstützt Sie der Bund mit bis zu 18.000 Euro – dazu können noch die jeweilige Landesförderung genutzt sowie insgesamt 2.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden (Steuerbonus).

Umstieg auf Scheitholzheizung

Bundesförderung für eine Scheitholzheizung

Wenn Sie von Ihrem veralteten fossilen Heizsystem auf eine effiziente Holzzentralheizung bzw. einen Stückholzkessel umsteigen, wird dies vom Bund mit bis zu 16.000 Euro unterstützt. Zusätzlich gibt es noch bundeslandspezifische Fördersätze sowie die Möglichkeit insgesamt 2.000 Euro als Freibetrag über fünf Jahre in der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

Solarbonus

Bei Kombination mit einer thermischen Solaranlage

Wenn Sie im Zuge der bundesweiten Förderaktion “Raus aus Öl und Gas” Ihren fossilen Heizkessel gegen eine umweltfreundliche Biomasseheizung oder Luft-Wasser-Wärmepumpe tauschen und mit einer thermischen Solaranlage mit einer Fläche von mindestens 6m²  kombinieren, können Sie zusätzlich von 2.500 € Solarbonus als einmaligen Investitionskostenzuschuss profitieren. Tipp: Informieren Sie sich auch über zusätzliche Solar-Förderungen in Ihrem Bundesland und Ihrer Gemeinde.

Abwicklung & Antragsstellung Heizungs-Förderung
100 % Kostenübernahme mit 'Sauber Heizen für Alle'

Für Haushalte mit geringerem Gesamteinkommen

Die Aktion „Sauber Heizen für Alle“ unterstützt Haushalte mit geringerem Gesamteinkommen und übernimmt bis zu 100 % der Kosten bei Kesseltausch von einem fossilen Heizsystem auf einen nachhaltigen Pellet-, Scheitholz-, Hackgut- oder Kombikessel. Dieser Zuschuss wurde deutlich ausgeweitet bzw. die monatlichen Einkommensgrenzen angehoben. Für diese Förderung für den Heizungstausch sind Gebäudeeigentümer von Ein- / Zweifamilien- / Reihenhäusern (Anteil mindestens 50 %) mit Hauptwohnsitz am Projektstandort antragsberechtigt. Der Hauptwohnsitz muss vor dem 31.12.2021 begründet worden sein.

Details zu "Sauber Heizen für Alle"
Öko-Sonderausgabenpauschale

Zusätzlich Öko-Sonderausgabenpauschale nutzen

Für Ihren Heizkesseltausch können Sie zusätzlich insgesamt 2.000 Euro steuermindernd in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Nach Abschluss des geförderten Projektes können über fünf Jahre hinweg jedes Jahr 400 Euro als Freibetrag „Öko-Sonderausgabenpauschale“ in Anspruch genommen werden.

Details zu den Förderbedingungen

Erneuerbare-Wärme-Paket

Heizungstausch 2024: Details zum Förderpaket für Biomasseheizungen

Die maximale Förderhöhe von 75 %, die sich aus technologiespezifischen Förderpauschalen von Bund und Land zusammensetzt, erhalten Sie beim Ersatz eines mindestens 20 Jahre alten fossilen Heizungssystems bis 100 kW (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen), sofern keine Anschlussmöglichkeit einer Nah- / Fernwärme besteht. Für die Beantragung der 100 %-Förderung „Sauber Heizen für Alle“ sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

 

Was sind förderfähige Kosten?

  • Anschaffungskosten inkl. Planung, Installation & Inbetriebnahme
  • Zentrale Heizungsregelung,  Speicher-, Brennstofflager- und Transportsystem
  • Deinstallation & Entsorgung von Altanlagen (inkl. Tanks)

Wie hoch können die förderfähigen Kosten maximal sein?

Die Förderung ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt. Zu dieser Förderung kommen die Solarboni von Bund und Land noch dazu.

Wann wird die Fördersumme ausbezahlt?

Nach Online-Einreichung des Abschlussantrages mit allen notwendigen Unterlagen inkl. Endabrechnung, also spätestens 12 Monate nach Abschluss des Projektes, und erfolgreicher Prüfung wird die Fördersumme ausbezahlt.

Welche Bedingungen müssen im Gebäudebestand beim Wechsel auf eine Biomasseheizung eingehalten werden?

  • Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) im Volllastbetrieb
  • Kesselwirkungsgrad von mind. 85 %
  • bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Kessel < 100 kW förderungsfähig
  • keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung

Informationen zu den förderungsfähigen Kesseltypen finden Sie in den weiterführenden Links unter umweltfoerderung.at

Landesförderungen zur Heizungserneuerung

Biomasse-Förderungen in den Bundesländern

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Keine Ölkessel mehr in Neubauten!

Endlich ist es fixiert: Keine Ölkessel mehr in Neubauten in Österreich – dies wurde einstimmig im österreichischen Bundesrat beschlossen.

Konkret heißt es in dem Gesetz, dass die Aufstellung und der Einbau von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten verboten sind. Zusätzlich wurde der Förderungstopf für den Raus aus Öl-Bonus von der Bundesregierung erhöht. Ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende und ein klares Ja zu umweltfreundlichem Heizen! Ab 2026 soll es dann in Deutschland ein teilweises Ölheizungsverbot geben. Im Biomasse-Bereich kann man aber auch hier aktuell bereits unter anderem durch die BEG-Förderung für Heizungen von weitreichender finanzieller Unterstützung profitieren – zudem gibt es attraktive Zuschüsse für Wärmepumpen.

So einfach ist der Umstieg von Öl auf Pellets Alternativen zur Gasheizung Mehr zu den Förderungen 2024

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Wir helfen Ihnen bei Förder­ungen

Rufen Sie uns einfach an unter: +43 7723 5274 200

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